Biometrische FES: Wie Unterschriftenpads Daten erfassen

Biometrische elektronische Signatur
Das Wichtigste in Kürze: Ein signotec Unterschriftenpad erfasst dynamische Merkmale wie Druckstärke, Schreibgeschwindigkeit, Zeitverlauf und Beschleunigung und ordnet die Unterschrift damit eindeutig einer Person zu. Diese eindeutige Zuordnung ist eine von mehreren Voraussetzungen, die eine fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) nach Art. 26 eIDAS-Verordnung erfüllen muss. Für die Erkennung nachträglicher Dokumentänderungen sorgt die kryptografische Signatur im Dokument, nicht die Biometrie selbst. Für Vorgänge mit gesetzlicher Schriftform bleibt weiterhin die qualifizierte elektronische Signatur (QES) erforderlich.
Was „biometrisch" bei der Unterschrift wirklich bedeutet
Bei einer biometrischen Signatur ist nicht Gesichtserkennung oder ein Fingerabdruck gemeint. Erfasst wird das individuelle Schreibverhalten einer Person: die Art, wie jemand den Stift führt. Ein eingescanntes Bild einer Unterschrift enthält nur das statische Endergebnis – die Linienführung. Ein Unterschriftenpad zeichnet dagegen den gesamten dynamischen Vorgang auf. Genau dieser Bewegungsablauf ist schwer zu imitieren und liefert die eindeutige Zuordnung zur Person, die eine eingescannte Bildunterschrift nicht leisten kann. Zur fortgeschrittenen elektronischen Signatur wird sie erst zusammen mit der kryptografischen Verankerung im Dokument.
Diese Merkmale erfasst ein Unterschriftenpad
Ein signotec Unterschriftenpad misst beim Schreiben mehrere Parameter gleichzeitig. Die Druckstärke gibt an, wie fest der Stift in jedem Moment aufgedrückt wird. Die Schreibgeschwindigkeit erfasst, wie schnell einzelne Striche ausgeführt werden. Der Zeitverlauf hält fest, in welcher Reihenfolge und mit welchen Pausen die Unterschrift entsteht. Die Beschleunigung beschreibt, wie schnell sich die Stiftbewegung ändert – etwa in Kurven und an Wendepunkten. Aus dem Zusammenspiel dieser Werte entsteht ein individuelles Bewegungsprofil, das sich kaum nachahmen lässt, weil es den unbewussten, eingeübten Schreibrhythmus einer Person widerspiegelt.
Wie die Daten verschlüsselt und im Dokument verankert werden
Nach der Erfassung werden die biometrischen Daten verschlüsselt. Wichtig zum technischen Verständnis: Nicht das PDF-Dokument selbst wird verschlüsselt, sondern die biometrischen Rohdaten. Diese verschlüsselten Daten werden anschließend gemeinsam mit einer kryptografischen Signatur manipulationssicher im Dokument verankert. Die kryptografische Signatur bindet die Unterschrift fest an den konkreten Dokumentinhalt. Wird das Dokument nachträglich verändert, passt die Signatur nicht mehr und die Manipulation wird sichtbar. Die biometrischen Daten selbst bleiben verschlüsselt und lassen sich nur in einem berechtigten Streitfall durch einen Sachverständigen entschlüsseln – etwa zum Abgleich mit einer Vergleichsunterschrift.

Warum das die FES von einer einfachen Signatur unterscheidet
Nach Art. 26 eIDAS-Verordnung (VO (EU) Nr. 910/2014) muss eine fortgeschrittene elektronische Signatur eindeutig einem Unterzeichner zugeordnet sein, diesen identifizieren können, unter seiner alleinigen Kontrolle erstellt werden und mit dem Dokument so verbunden sein, dass nachträgliche Änderungen erkennbar sind. Die biometrische Erfassung erfüllt die Zuordnung und Identifizierung, die kryptografische Verankerung erfüllt die Verbindung zum Dokument. Eine eingescannte Bildunterschrift leistet nichts davon und bleibt deshalb eine einfache elektronische Signatur mit geringer Beweiskraft. Die biometrische FES ist damit im Streitfall deutlich belastbarer als eine reine Bildunterschrift.
Praxis: Wo die biometrische FES eingesetzt wird
Banken nutzen die biometrische FES für Kontoeröffnungen und Kreditverträge ohne besondere Formpflicht, Versicherungen für Antrags- und Schadensdokumente, das Gesundheitswesen für Einwilligungserklärungen und der Handel am Point of Sale für Kaufverträge. In all diesen Fällen liefert die biometrische Erfassung eine belastbare Zuordnung zur unterzeichnenden Person, ohne den Aufwand einer qualifizierten elektronischen Signatur mit vorheriger Identitätsprüfung. Für Vorgänge mit gesetzlicher Schriftform bleibt die QES erforderlich; für den überwiegenden Geschäftsalltag genügt die biometrische FES.
Häufige Fragen
Ist eine biometrische Signatur dasselbe wie ein Fingerabdruck?
Nein. Erfasst wird das dynamische Schreibverhalten – Druckstärke, Geschwindigkeit, Zeit und Beschleunigung –, nicht körperliche Merkmale wie Fingerabdruck oder Gesicht.
Wer kann die biometrischen Daten einsehen?
Die Daten sind verschlüsselt im Dokument hinterlegt und lassen sich nur in einem berechtigten Streitfall durch einen Sachverständigen entschlüsseln.
Schützt die Biometrie das Dokument vor Änderungen?
Nein, das leistet die kryptografische Signatur. Die Biometrie dient der eindeutigen Zuordnung zur Person.
Ist die biometrische FES DSGVO-konform?
Ja, sofern Verschlüsselung, Zugriffskontrollen und ein Löschkonzept nach Art. 5 und Art. 32 DSGVO umgesetzt sind. Die Lösungen von signotec sind dafür ausgelegt.
Brauche ich für die biometrische FES spezielle Hardware?
Für die zuverlässige Erfassung der dynamischen Merkmale ist ein Unterschriftenpad oder ein geeignetes Signaturdisplay sinnvoll; eine reine Maus- oder Touch-Unterschrift erreicht nicht dieselbe Datenqualität.
Fazit
Die biometrische Erfassung ist das Herzstück der fortgeschrittenen elektronischen Signatur mit einem Unterschriftenpad. Sie macht die Unterschrift eindeutig zuordenbar und im Streitfall belastbar, während die kryptografische Signatur die Unversehrtheit des Dokuments sichert. Zusammen entsteht ein rechtssicherer, wirtschaftlicher Signaturprozess für den Geschäftsalltag – ohne den Aufwand einer QES. signotec entwickelt die dafür nötige Hardware und Software seit über 25 Jahren.

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