eIDAS 2.0 für Unternehmen: Neuerungen und Auswirkungen

Das Wichtigste in Kürze
eIDAS 2.0 erweitert den europäischen Rechtsrahmen um die European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet). Sie soll die grenzüberschreitende digitale Identifizierung erleichtern. Deutschland plant den Einstieg mit einer staatlichen Wallet Anfang 2027; der Funktionsumfang wird schrittweise wachsen. Bestimmte Unternehmen müssen eine Wallet künftig zur Identifizierung akzeptieren, wenn die Voraussetzungen des Art. 5f erfüllt sind. Die drei Signaturstufen EES, FES und QES bleiben bestehen. signotec plant, Wallets künftig als Möglichkeit zur Identifizierung und Signatur in bestehende Workflows einzubinden.
Was eIDAS 2.0 ändert
Die Verordnung (EU) 2024/1183 wurde am 30. April 2024 im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 20. Mai 2024 in Kraft. Sie ändert die eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014. Im Mittelpunkt steht ein europäischer Rahmen für digitale Identitäten. Die Regeln für einfache, fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signaturen bleiben erhalten.
Für Unternehmen ist die Trennung wichtig: Eine Identifizierung über die Wallet und die elektronische Signatur sind zwei verschiedene Schritte. Aus einer Pflicht zur Wallet-Akzeptanz folgt keine allgemeine Pflicht, Wallet-Signaturen anzunehmen. Die Verordnung im Amtsblatt der EU enthält die rechtlichen Einzelheiten.
Die EUDI-Wallet im Überblick
Mit einer EUDI-Wallet sollen Menschen sich europaweit digital ausweisen und Nachweise vorlegen können. Die Nutzung ist für Bürgerinnen und Bürger freiwillig. Die Mitgliedstaaten stellen mindestens eine Wallet bereit. Für Deutschland kündigt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung die erste Stufe für Anfang 2027 an.
Auch qualifizierte elektronische Signaturen über die Wallet sind vorgesehen. Welche Funktionen zum Start verfügbar sind und wie sie in Unternehmensprozesse passen, hängt von der konkreten Umsetzung ab. Unternehmen sollten deshalb die Einführung und technische Spezifikationen verfolgen.
Wann Unternehmen die Wallet akzeptieren müssen
Art. 5f der eIDAS-Verordnung betrifft bestimmte private Dienste, die für die Online-Identifizierung bereits eine starke Nutzerauthentifizierung verlangen. Auf Wunsch der nutzenden Person müssen diese Dienste eine EUDI-Wallet als Identifizierungsmittel akzeptieren. Für Kleinst- und Kleinunternehmen gelten Ausnahmen. Die Frist beginnt 36 Monate nach Inkrafttreten der einschlägigen Durchführungsrechtsakte; deshalb ist eine pauschale Aussage „für alle Unternehmen ab 2027“ zu ungenau.
Ob ein Unternehmen betroffen ist, hängt von der konkreten Identifizierungspflicht und dem angebotenen Dienst ab. Genannte Bereiche wie Finanzdienstleistungen oder Gesundheit sind Beispiele, keine abschließende Branchenliste. Die rechtliche Bewertung sollte für den jeweiligen Prozess erfolgen.

Was für elektronische Signaturen gleich bleibt
Bestehende Signaturen werden durch eIDAS 2.0 nicht entwertet. Die einfache elektronische Signatur (EES), die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES) bleiben unterschiedliche Stufen. Welche Stufe nötig ist, hängt vom Dokument und den gesetzlichen Formvorschriften ab. Eine biometrische FES mit einem Unterschriftenpad bleibt für passende Prozesse nutzbar; wo die gesetzliche Schriftform elektronisch ersetzt werden soll, ist grundsätzlich die QES maßgeblich, sofern das Gesetz die elektronische Form zulässt.
Mit signoSign/Universal können Unternehmen bereits heute fortgeschrittene und qualifizierte Signaturprozesse im Browser abbilden. Die Wallet ist eine mögliche Ergänzung für künftige Identifizierungswege.
Vorbereitung und geplante Wallet-Anbindung
Prüfen Sie zuerst, welche Signaturstufe jeder Dokumenttyp benötigt. Danach klären Sie, ob für Ihre Online-Dienste eine Pflicht zur starken Nutzerauthentifizierung besteht und ob Art. 5f einschlägig sein kann. Dokumentieren Sie bestehende FES- und QES-Prozesse und beobachten Sie die Wallet-Einführung in Ihren Zielmärkten.
signotec plant, die EUDI-Wallet künftig als weitere Möglichkeit zur Identifizierung und Signatur in bestehende Workflows einzubinden. Das ist eine geplante Unterstützung, keine bereits verfügbare Funktion und kein fest zugesagter Einführungstermin. Für heutige browserbasierte Signaturprozesse bietet signoSign/Universal bereits FES und QES.
Häufige Fragen und Fazit
Müssen alle Unternehmen eine Wallet akzeptieren?
Nein. Die Akzeptanzpflicht setzt die Voraussetzungen des Art. 5f voraus und betrifft die Identifizierung auf Wunsch der nutzenden Person. Ausnahmen und Umsetzungsfristen sind zu beachten.
Wann startet die deutsche Wallet?
Das zuständige Bundesministerium plant die erste Stufe für Anfang 2027 und einen schrittweisen Ausbau. Termine und Funktionen sollten vor der Veröffentlichung erneut geprüft werden.
Ändern sich die Signaturstufen?
Nein. EES, FES und QES bestehen fort.
Fazit
eIDAS 2.0 schafft mit der EUDI-Wallet einen neuen Weg zur digitalen Identifizierung. Unternehmen sollten ihre möglichen Akzeptanzpflichten prüfen und die praktische Einführung verfolgen. Bestehende Signaturprozesse können weiterlaufen; signotec plant eine spätere Wallet-Einbindung in diese Workflows.

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