Rechtsgrundlage der elektronischen Signatur (eIDAS)
Die eIDAS-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 910/2014) ist seit dem 1. Juli 2016 die EU-weite Rechtsgrundlage für elektronische Signaturen – kurz für „Electronic Identification, Authentication and Trust Services“.
Sie ersetzte die EU-Richtlinie 1999/93/EG sowie in Deutschland Signaturgesetz (SigG) und Signaturverordnung (SigV) durch das neue Vertrauensdienstegesetz (VDG).

Über 40.000 Kunden weltweit, die uns vertrauen
Ziel der eIDAS-Verordnung
Ziel ist die europaweite Standardisierung, Anerkennung und Förderung elektronischer Signaturen, Siegel und Identifikationsverfahren – für eine sichere und einheitliche digitale Kommunikation in der EU.
Die Verordnung definiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen, elektronische Siegel, Zeitstempel sowie Identifizierungsverfahren und legt dabei verbindliche Sicherheitsniveaus für natürliche und juristische Personen fest.
Als „Verordnung“ gilt eIDAS unmittelbar in allen Mitgliedstaaten – eine nationale Umsetzung ist nicht erforderlich.

eIDAS 2.0 – Die nächste Stufe digitaler Identität
eID-Wallet
Mit eIDAS 2.0 wird ab 2024 die Verbreitung digitaler Identitäten weiter vorangetrieben.
Ziel ist es, dass alle Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen innerhalb der EU über ein digitales Identitäts-Wallet (eID-Wallet) verfügen können, das grenzüberschreitend anerkannt wird.
Vertrauen & Effizienz
Damit können sich Personen und Organisationen künftig noch einfacher, sicherer und schneller digital identifizieren und authentifizieren.
In Verbindung mit elektronischen Signaturen schafft dies ein neues Maß an Vertrauen, Transparenz und Effizienz in digitalen Geschäftsprozessen.
Die drei Signaturniveaus nach eIDAS

Signaturarten gemäß eIDAS
Die eIDAS-Verordnung unterscheidet zwischen drei Signaturniveaus – abhängig von Sicherheitsgrad und Anwendungsbereich
Einfache elektronische Signatur (EES/SES)
Grundform der e-Signatur, z. B. eingescannte Unterschrift oder Namensangabe in einer E-Mail.
Geeignet für einfache, interne Vorgänge ohne rechtliche Beweisanforderungen.
Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES/AES)
Bietet höhere Sicherheit und Beweiskraft durch Schutz vor Manipulation und Identifizierbarkeit des Unterzeichners. Eine FES verknüpft die Unterschrift eindeutig mit dem Dokument und erkennt jede Änderung – signotec erfüllt diese Anforderungen durch biometrische Erfassung und ISO- sowie eIDAS-konforme Verschlüsselung. Ideal für Verträge, Vereinbarungen und Dokumente mit Nachweis- oder Prüfpflicht.
Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Erfüllt höchste Sicherheitsanforderungen und kann als einzige die Schriftform nach § 126 BGB ersetzen. Erfordert eine vorherige Identifizierung durch einen zertifizierten Vertrauensdiensteanbieter (VDA).
Fortgeschrittene und qualifizierte Signaturen mit signotec
Mit den Produkten von signotec lassen sich sowohl fortgeschrittene als auch qualifizierte elektronische Signaturen gemäß eIDAS erzeugen.
Rechtssicherheit nach eIDAS
Rechtswirkung
Einer elektronischen Signatur darf die Rechtswirkung nicht abgesprochen werden, nur weil sie digital vorliegt.
Gleichstellung
Eine qualifizierte elektronische Signatur ist einer handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.
EU-weite Anerkennung
Eine qualifizierte elektronische Signatur, die in einem Mitgliedstaat ausgestellt wurde, wird in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt.
Haftungshinweis
Bitte beachten Sie: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern eine auf Erfahrung basierende fachliche Einschätzung der signotec GmbH.
Für eine verbindliche rechtliche Bewertung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

eIDAS Unternehmenssiegel
Mit dem eIDAS Unternehmenssiegel bietet signotec ein qualifiziertes Siegelzertifikat an, das Unternehmen ermöglicht, Dokumente eindeutig zu kennzeichnen, ihre Authentizität zu bestätigen und nachträgliche Veränderungen zu erkennen – um die Sicherheit und Glaubwürdigkeit Ihrer fortgeschrittenen elektronischen Unterschriften noch weiter zu erhöhen.
Ein fortgeschrittenes elektronisches Siegel erfüllt die Anforderungen gemäß Artikel 36 der eIDAS-Verordnung:
- Eindeutige Zuordnung: Das Siegel ist klar dem Siegelersteller zugeordnet.
- Identifizierbarkeit: Es ermöglicht die eindeutige Identifizierung des Siegelerstellers.
- Kontrollierte Erstellung: Es wird unter Verwendung elektronischer Siegelerstellungsdaten erstellt, die der Siegelersteller mit einem hohen Maß an Vertrauen zum Erstellen elektronischer Siegel unter seiner Kontrolle verwenden kann..
- Integrität der Daten: Es ist so mit den Dokumenten verbunden, dass jede nachträgliche Veränderung sofort erkannt wird.
Das eIDAS Unternehmenssiegel kann mit allen signotec Produkten zur PDF-Signatur genutzt werden, z. B. in signoSign/2 oder signoSign/Universal, um fortgeschrittene elektronische Signaturen (FES) zu erzeugen.
Mit signotec Lösungen sind fortgeschrittene elektronische Siegel rechtskonform, sicher und europaweit gültig – sowohl vor Ort als auch per Fernsignatur einsetzbar.
Jetzt beraten lassen oder Demo anfordern
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- Oder sprechen Sie direkt mit unserem Expertenteam für eine individuelle Beratung
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Häufig gestellte Fragen
Sie haben Fragen zur Rechtsgültigkeit, den Signaturstufen oder der Umsetzung mit signotec? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um die eIDAS-Verordnung.
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